Querparken mit einem Smart ist erlaubt


Es wird immer wieder passieren, daß jemand beim Querparken eines Smarts belangt werden soll. Darum hier dieses exemplarische Beispiel des Vorgehens dagegen:
Zunächst sollte man mit Handy oder was auch immer erst mal ein paar Fotos von der Parksituation machen, aus der hervorgeht, daß man durchs Querparken nicht den fließenden Verkehr gefährdet hat und wenn möglich auch noch zeigt, daß man bei den vielen parkenden Autos tatsächlich Parkplatz eingespart hat.
=>1.Fall
=>2.Fall
=>3.Fall



1.Fall

Ein paar Tage später trudelte dann dieses Schreiben bei mir im Briefkasten ein:

Dann schrieb ich eine Email an die angegebene Emailadresse:
 

From: "Horst Weyrich" <direkt@horstweyrich.de>
To: <................@blankenfelde-mahlow.de>
Subject: Az 012150113008-r09

Sehr geehrte Frau B....,
ich bin Halter des Smart mit dem Kennzeichen TF-....-..... und habe das Fahrzeug am Sa den 12.01.2013 um ca.20.30 Uhr dort geparkt als alle Parkplätze besetzt waren und nur noch schmale Lücken für einen querparkenden Smart offen waren. Die Fotos P052 und P053 zeigen den Wagen am Di den 15.01.2013 um 07.40 Uhr unverändert stehen, den Verkehr nicht behindernd, der vormals dahinterparkende Pkw war bereits weggefahren. Der Teer der Straße beginnt dort, wo auf Bild P053 die Frau steht.

Im =>beigefügten Urteil des Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 zum Querparken eines Smart heißt es:
"Nach ständiger Rspr. des BGH (BGH St. 17, 240 ff.) ist ein Querparken zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig."

Da nicht alle Politessen den speziellen Sachverhalt zum Smart kennen hatte ich wie auf Bild P054 zu erkennen hinter der Frontscheibe ein Schild mit folgendem Text ständig angebracht:

"Querparken ist bei Smart zulässig (541) (jlp). 
Ein Querparken zum Fahrbahnrand ist zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt. Diese Voraussetzungen sind bei dem Pkw Smart regelmäßig gegeben. Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 "
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/06-Sammel/sammel-Urteile-Texte-507.htm#541

Weitere Bezüge:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss13.php
--------
http://www.autobild.de/artikel/gerichtsurteil-54879.html
-------
Ich bitte den o.a. Sachverhalt für Smart auch den Politessen bekanntzugeben bzw. sie mit o.a. Gerichtsurteil vertraut zu machen, da viele Smart-Fahrer durch Querparken die Parkplatzsituation entspannen wollen und dürfen. Sollte seitens der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow darauf bestanden werden, daß es sich um eine zu ahndende Ordnungswidrigkeit handelt, werde ich unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechtslage selbstverständlich den Rechtsweg bis in die höchstzulässigen Instanzen beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
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    !       Mögen alle Wesen glücklich und gesegnet sein!        !
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    !                     Horst Weyrich                          !
    !           Dipl.Ing.(FH), Dipl.-Betr.Wirt (VWA)             !
    !                   Bahnhofstrasse 48                        !
    !                    14979 Großbeeren                        !
    !                  Mobil 0173-8001904                        !
    !        Telefon 033701-366294 Fax 0721-151522185            !
    !                                                            !
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Die Idee mit dem Männchen (nur in Courier New zu lesen) habe ich von http://www.humanistische-aktion.de
von Rudolf Kuhr.
P052
P053
P054

Ich empfehle also diesen Text auszudrucken und von innen an die Frontscheibe und die Heckscheibe mit Klebstreifen festzumachen. Es empfiehlt sich Laserdrucker oder Fotokopierer, weil Tintenstrahlausdrucke wasserlöslich sind und sich alsbald auflösen oder in der Sonne verblassen:
 
 

Querparken ist bei Smart zulässig (541) (jlp). 
"Ein Querparken zum Fahrbahnrand ist zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt. Diese Voraussetzungen sind bei dem Pkw Smart regelmäßig gegeben."
Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/06-Sammel/sammel-Urteile-Texte-507.htm#541



2.Fall
Ein zweites Mal meldete sich das Ordnungsamt wegen Querparken am 22.03.2013 wegen dieser Situation:

P000

Ich schrieb also wieder eine Email:

From: "Horst Weyrich" <direkt@horstweyrich.de>
To: <................@blankenfelde-mahlow.de>
Subject: Az 011160313003-r09
Date: Wed, 27 Mar 2013 23:22:02 +0100

Sehr geehrte Frau .............,

ich bin Halter des Smart mit dem Kennzeichen TF-............. und habe das Fahrzeug am Fr den 15.03.2013 um ca.20.30 Uhr dort geparkt als alle Parkplätze besetzt waren und nur noch schmale Lücken für einen querparkenden Smart offen waren. Das Foto P000 zeigt den Wagen am Sa den 16.03.2013 um 10.41 Uhr unverändert stehen, als einziger Pkw mit einem Zettel "unzulässiges Parken nicht am rechten Fahrbahnrand". Zeuge: ...........
Es ist nicht nachvollziehbar wie man noch weiter nach rechts fahren sollte oder auf dem Fahrbahnrand parken.

Im beigefügten Urteil des Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 zum Querparken eines Smart heißt es:

"Nach ständiger Rspr. des BGH (BGH St. 17, 240 ff.) ist ein Querparken zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig."

Da nicht alle Politessen den speziellen Sachverhalt zum Smart kennen hatte ich hinter der Frontscheibe und an der Heckscheibe ein Schild mit folgendem Text ständig angebracht:
"Querparken ist bei Smart zulässig (541)

(jlp). Ein Querparken zum Fahrbahnrand ist zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt. Diese Voraussetzungen sind bei dem Pkw Smart regelmäßig gegeben.

Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 "
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/06-Sammel/sammel-Urteile-Texte-507.htm#541

Weitere Bezüge:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss13.php
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http://www.autobild.de/artikel/gerichtsurteil-54879.html
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Da am 16.01.2013 bereits für dieselbe Parkweise eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wurde, die dann aufgehoben wurde, liegt der Verdacht nahe, daß hier bei den Ordnungshütern Amtsmißbrauch in Verbindung mit Nötigung vorliegt. Willkürlicher Belastungseifer hat bundesweit schon zur Entlassung etlicher Ordnungshüter geführt, die ihrer Verantwortung nicht gewachsen waren. Ich fühle mich jetzt bereits genötigt. Sollte ich durch regelmäßige weitere Zurlastlegung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang den Eindruck gewinnen, daß es sich um Belastungseifer handelt, sehe ich mich gezwungen gerichtliche Schritte in Form einer Unterlassungsklage anzustrengen.

Sollte seitens der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow darauf bestanden werden, daß es sich um eine zu ahndende Ordnungswidrigkeit handelt, werde ich unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechtslage selbstverständlich den Rechtsweg bis in die höchstzulässigen Instanzen beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
 

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    !                     Horst Weyrich                          !
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    !        Telefon 033701-366294 Fax 0721-151522185            !
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Antwort des Ordnungsamtes:
From: .................. 

To: 'Horst Weyrich' 

Sent: Thursday, March 28, 2013 2:29 PM

Subject: AW: Az 011160313003-r09 Korrektur
 
 

Sehr geehrter Herr Weyrich,

die Verkehrsordnungswidrigkeit vom 16.01.2013 wurde aus dem Grunde zurück genommen, weil Sie das erste Mal in diesem Zusammenhang aufgefallen sind.

Aus dem Wortlaut des § 12 StVO ergibt sich zwar nicht eindeutig, dass in Fahrtrichtung zu stehen ist.

Jedoch ist laut § 12 Absatz 4 StVO am rechten Fahrbahnrand zu parken. Das heißt, dass an den rechten Fahrbahnrand herangefahren werden muss und somit in Fahrtrichtung zu stehen ist.

Unter dem Grundsatz des platzsparenden Parkens ist zu beachten, dass das Schrägparken nur zulässig ist, wenn dies durch Markierungen und/oder durch das Zeichen 314 (weißes P auf blauem Grund) mit Zusatzschild angeordnet ist oder wenn die örtlichen Verhältnisse es erlauben bzw.  das platzsparende Parken nahelegen.

Die örtlichen Verhältnisse erlauben dies nur, wenn das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn hineinragt und keine Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr vorliegt. Da im Hasensteig alles als Fahrbahn (bzw. als befestigter Seitenstreifen) zu sehen ist, ist folglich ein Hineinragen gegeben. Zudem ist eine Gefahr für den fließenden Verkehr ersichtlich. In der Abenddämmerung oder auch in der Nacht sind keine Rücklichter durch das Querparken zu sehen und dadurch ist das Fahrzeug als Hindernis nicht rechtzeitig zu erkennen.

Aus diesem Grunde ist das Querparken grundsätzlich nicht verboten, aber nur dann erlaubt, wenn sich die örtlichen Gegebenheiten hierzu anbieten oder das Fahrzeug so in der Parkflächenmarkierung steht, dass es zu keiner Seite herausragt, keine Anordnung für die entsprechende Ausrichtung des Parkens vorgegeben ist und keine Gefahrenerhöhung durch das Querparken für andere Verkehrsteilnehmer besteht.

Mit freundlichen Grüßen 
 

im Auftrag
...............
-Sachbearbeitung Ordnung und Sicherheit-

Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Karl-Marx-Str. 4
15827 Blankenfelde
Tel.: 03379-333-.....
Fax: 03379-333-.....
E-Mail: ............@blankenfelde-mahlow.de
Web.: www.Blankenfelde-Mahlow.de

 

Meine Antwort dazu:
Von: Horst Weyrich [mailto:direkt@horstweyrich.de] 
Gesendet: Donnerstag, 28. März 2013 16:52
An: ..........@blankenfelde-mahlow.de
Cc: Verkehrs-RA Klinski
Betreff: Re: Az 011160313003-r09 Korrektur

Sehr geehrte Frau .........,

ich bin kein Verkehrsexperte.

Aus dem Ihnen mitgeschickten Foto geht für mich nur hervor, daß mein Auto am wenigsten von allen anderen auf dem Foto in die Straße hineinragt. Daß ausgerechnet ein hellorangefarben leuchtender Smart zwischen all den grauen und schwarzen Pkw im Dunkeln nicht als Hindernis gesehen werden kann, leuchtet mir nicht ein. Mir erscheint die Argumentation eher darauf abzuzielen das Urteil des Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 zum Querparken eines Smart mit anderen Begründungen und zusätzlichen Verkehrsparagraphen verwässern und aushebeln zu wollen. 

Nach Durchlesen des o.a. Urteils ist es bei mir sogar genau derselbe Tatbestand.

Daher habe ich Foto und Unterlagen wie angekündigt zur Prüfung weitergegeben an den Fachanwalt für Verkehrsrecht Herrn Klinski.

Mit lieben Grüßen
 
 
 

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    !            Heute und in den Tagen, die kommen.             !
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    !                     Horst Weyrich                          !
    !                   Bahnhofstrasse 48                        !
    !                    14979 Großbeeren                        !
    !                  Mobil 0173-8001904                        !
    !        Telefon 033701-366294 Fax 0721-151522185            !
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Interessant ist dabei, daß das Ordnungsamt Blankenfelde-Mahlow keinerlei Kosten der insgesamt aufgelaufenen Gerichts-, Anwalts- und Verwaltungsgebühren von ca. 400 Euro tragen muß, weil die Landeskasse die Kosten übernimmt, und daher trotz des Gerichtsbeschluss weiterhin munter Querparken ahnden kann - kostet das Amt ja nichts - nur das Land.

Tatsächlich aber befinden sich (hinter dem Fotografen von P000.jpg) zehn 5-stöckige Plattenbauten mit jeweils mindestens drei Eingängen der WoBaB mit vermieteten Parkplätzen und zu wenigen Besucher- oder auch Mieterparkplätzen, so daß die offenbar gewollte Parkplatznot die Mieter und deren Besucher in die umliegenden Straßen treibt und für das Ordnungsamt eine lukrative Einnahmequelle darstellt, selbst oder gerade wenn man versucht Parkraum zu sparen, damit auch andere Besucher einen Parkplatz nutzen können.



3.Fall:
Mittwoch, 22. Mai 2013 13:18
Betr.: Ordnungswidrigkeit zur Lastlegung AZ 011060513007-r03

Sehr geehrte Frau ......,

Abseits von Gesetzen und Regelungen, die darauf basieren, daß man dem Mitmenschen nicht trauen darf und ihm deswegen einen strengen Käfig außerhalb dessen er sofort bestraft und gemaßregelt wird, ist mein höchster Maßstab der der bedingungslosen Liebe wie sie in folgendem Text beschrieben wird:

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von Sandy Stevenson

„Bedingungslose Liebe - Liebe ohne Bedingungen"
 
 

Ich liebe dich wie du bist, während du auf der Suche bist nach deiner eigenen besonderen Art, mit der Welt um dich herum in Beziehung zu treten. Ich ehre deine Entscheidungen, auf welche Weise du deine Lektionen lernen möchtest.

Ich weiß, daß es wichtig ist, daß du genau der Mensch bist, der du sein möchtest, und nicht der, den ich oder andere erwarten. Es ist mir klar, daß ich nicht weiß, was für dich das Beste ist, obwohl ich vielleicht manchmal meine, es zu wissen. Ich war nicht dort, wo du warst, und habe das Leben nicht aus deinem Blickwinkel gesehen.

Ich weiß nicht, welche Lernaufgaben du dir ausgesucht hast, noch wie oder mit wem du sie lösen möchtest, noch welche Zeitspanne du dir dafür vorgenommen hast. Ich habe nicht aus deinen Augen geblickt, wie könnte ich also wissen, was du benötigst.

Ich lasse dich durch die Welt gehen, ohne deine Handlungen in Gedanken oder Worten zu beurteilen, die Dinge, die du sagst oder tust, betrachte ich nicht als Irrtum oder Fehler. Von meinem Punkt aus sehe ich, daß es vielerlei Möglichkeiten gibt, die verschiedenen Seiten unserer Welt zu betrachten und zu erfahren.

Ich akzeptiere rückhaltlos jede deiner Entscheidungen in jedem beliebigen Augenblick. Ich fälle kein Urteil, denn wenn ich dir dein Recht auf deine Entwicklung abspräche, so würde ich dasselbe auch mir und allen anderen absprechen.

Jenen, die einen anderen Weg wählen als ich, auf den ich vielleicht nicht meine Kraft und Energie lenken würde, werde ich doch niemals die Liebe verweigern, die Gott in mich gesenkt hat, damit ich sie der ganzen Schöpfung schenke. Wie ich dich liebe, so werde auch ich geliebt. Was ich säe, das werde ich ernten. Ich gestehe dir das universale Recht auf freie Entscheidung zu, deinen eigenen Pfad zu wandeln und voranzuschreiten oder eine Weile auszuruhen, je nach dem, was für dich gerade das Richtige ist.

Ich werde mir kein Urteil erlauben, ob diese Schritte groß oder klein sind, leicht oder schwer, aufwärts oder abwärts führen, denn das wäre nur meine eigene Sichtweise. Es könnte sein, daß du großen Balsam in die Welt bringst, wie du so dastehst, gesegnet vom Lichte Gottes. Nicht immer kann ich das größere Bild der göttlichen Ordnung sehen. Denn es ist das unveräußerliche Recht aller Lebensströme, ihre eigene Entwicklung selbst zu wählen, und ich anerkenne voll Liebe dein Recht, deine Zukunft selbst zu bestimmen. In Demut beuge ich mich der Erkenntnis, daß das, was ich für mich als das Beste empfinde, nicht auch das Richtige für dich sein muß.

Ich weiß, daß du genauso geleitet wirst wie ich, und dem inneren Drang folgst, der dich deinen Pfad erkennen läßt. Ich weiß, daß die vielen Rassen, Religionen, Sitten, Nationalitäten und Glaubenssysteme in unserer Welt uns großen Reichtum bescheren und uns aus solcher Vielheit großen Nutzen und viele Lehren ziehen lassen. Ich weiß, daß wir jeder auf einmalige Weise lernen, wie wir Liebe und Weisheit zu dem großen Ganzen zurückbringen können. Ich weiß, daß, wenn etwas nur auf eine Art getan werden könnte, es hierzu nur eines Menschen bedürfte.

Ich will dich nicht nur dann lieben, wenn du dich so verhältst, wie es meiner Vorstellung entspricht und wenn du an die gleichen Dinge glaubst wie ich.

Ich begreife, daß du in Wahrheit mein Bruder, meine Schwester bist, auch wenn du an einem anderen Ort geboren wurdest und an einen anderen Gott glaubst als ich.

Die Liebe, die ich fühle, gilt der ganzen Welt Gottes. Ich weiß, daß jedes lebende Ding ein Teil Gottes ist, und tief drinnen hege ich Liebe für jeden Menschen, jedes Tier, jeden Baum und jede Blume, für jeden Vogel, jeden Fluß und jeden Ozean und für alle Geschöpfe in aller Welt. Ich verbringe mein Leben in liebendem Dienst und bin dabei, das beste Ich zu sein, das ich sein kann, und ich verstehe die Vollkommenheit göttlicher Wahrheit immer ein bißchen mehr und werde immer glücklicher in der Heiterkeit

BEDINGUNGSLOSER LIEBE.

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Ich versuche seit Jahren das in meinem Alltag umzusetzen. Das bedeutet ich klage niemanden an und versuche zum Wohle meiner Mitmenschen zu handeln. Meine Freiheit endet dabei dort, wo ich die Freiheit anderer Menschen einschränke.

Da ich in einem Single-Haushalt in Großbeeren wohne, brauche ich die Parkplatzsituation nicht mehr zu belasten als es ein kurzer Smart tut (über 90% aller Autofahrten werden von nur einer Person im Auto durchgeführt) und habe diese Entscheidung auch aus Rücksicht auf meine Hausmitbewohner gefällt, die mehrere Kinder haben und ein großes Auto und mehr Parkplatz brauchen, habe auch zwei Jahre lang ganz ohne Auto gelebt.

Samstags arbeite ich i.d.R. bis 19 Uhr und verbringe dann ab ca. 21 Uhr das Wochenende mit meiner alleinerziehenden Lebensgefährtin. Dann sind die Straßen bereits alle zugeparkt und ich entschärfe durch Querparken und bis zum Äußersten an den rechten Fahrbahnrand parken die Parksituation und schaffe Platz für weitere parkende Autos und hole das Auto erst am Montag Morgen wieder ab, wenn ich den Jüngsten zur Schule begleitet habe, um dann mein platzsparendes Parken zur Last gelegt und vorgeworfen zu bekommen.

Die vom Max-Liebermann-Ring in Blankenfelde umspannte Wohnanlage der WoBaB enthält mehr Wohnungen als Parkplätze, so daß die Parkplatznot die Bewohner der Anlage und deren Besucher auf die umliegenden Straßen zum Parken treibt. Das hat die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zu verantworten. Ich versuche nun die Parksituation gem. o.a. bedingungsloser Liebe zu entschärfen, indem ich die geringstmögliche Parkfläche benutze, die mit dem ohnehin schon kleinen Smart möglich ist. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil des Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 (Anlage), das genau dieses platzsparende Parken für einen Smart genehmigt, auf das ich durch einen Hinweis an Front- und Heckscheibe des Smart aufmerksam gemacht habe. Das Ordnungsamt Blankenfelde-Mahlow ist offenbar dennoch der Auffassung, daß es in Deutschland mehrerlei Recht gibt und daß ein o.a. Gerichtsurteil für jede einzelne Gemeinde in Deutschland erneut beantragt und gefällt werden muß oder daß sogar für jeden einzelnen querparkenden Smart, der versucht Parkplatz zu sparen, und jeden einzelnen Vorfall ein erneutes Gerichtsurteil nötig ist. Die Belastung der Gerichte ist dem Ordnungsamt wohl gleichgültig (mir wäre es das nicht) oder sogar erwünscht. Dem platzsparenden Smart-Fahrer wird jedenfalls nahegelegt, daß die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow kein platzsparendes Parken wünscht und durch die dadurch unnötig verschärfte Parknotsituation gegen das Gemeinwohl der Bürger arbeitet.

Dieses platzsparende Parken wurde beanstandet (anderer ähnlich gelagerter Fall):

Und dieses Parken ist in Ordnung:

Für mich ist diese menschen- und bürgerfeindliche Haltung des Ordnungsamtes unverständlich.

Alle Begründungen, die ich mir zusammenreimen kann, sprechen gegen das Gemeinwohl der Gemeinde:
 

Ich habe in meinem Leben noch nie so viele Parkverstoßanklagen in so kurzer Zeit bekommen wie in Blankenfelde-Mahlow. Und ich habe schon in Freiburg, in München, in Aachen, Bremen, Mainz, Texas und Arizona gelebt. Und ich habe keine Punkte-Eintragung im Zentralregister in Flensburg.

Für mich verstößt die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen alle Inhalte der bedingungslosen Liebe und ist daher ein Vorzeigebeispiel wie es weiterhin mit der Menschheit bergab geht.

Ich habe die 15 Euro Verwarnungsgeld am 22.05.2013 überwiesen und werde von nun an nicht mehr platzsparend querparken. Ich weiß, daß es auch wenig Sinn machen würde gegen diese Ordnungswidrigkeit anzugehen, denn als ich am 04.05.2013 abends parkte, war die Straße vollgeparkt und als ich am 06.05.2013 morgens zum Auto kam, war es das einzige Auto weit und breit - und dann auch noch quergeparkt - und an diesem Morgen wurde die Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt. Und ich habe einfach keine Lust immer Park-Fotos zur Verteidigung zu machen. Es ist einfach, jedes Wochenende einen Strafzettel unter den Scheibenwischer zu schieben. Schwieriger ist es an andere Parkplatzsuchende zu denken, sie zu berücksichtigen und dann zum Wohle der Gemeinde von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow mit Zahlungen bestraft zu werden.

Ich klage Sie nicht an, das würde niemand tun, der bedingungslose Liebe leben möchte. Sie müssen das Leben so leben wie Sie es gewählt haben und auch dessen Ergebnisse bekommen. Nur: Glauben Sie wirklich, daß Sie Ihr Glück auf dem Unglück von Anderen aufbauen können? Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, daß die Justiz, das Recht, das Gesetz, folgende Begriffe des Herzens nicht kennt: Gnade, Milde, Verständnis, Verzeihung, Mitgefühl

Mit lieben Grüßen
 

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    !                     Horst Weyrich                          !
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Die Idee mit dem Männchen (nur in Courier New zu lesen) habe ich von http://www.humanistische-aktion.de
von Rudolf Kuhr.

Noch ein paar praktische Tips zum Spritsparen:
http://www.horstweyrich.de/luw/klima.htm#Auto